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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Manams Alexej, Übersetzer /Dolmetscher)

1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Dolmetscher/Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Dolmetscher/Übersetzer nur dann verbindlich,wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Auftrages
Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Leistung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Dolmetscher/Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen des Auftrages zu unterrichten (bei Übersetzungen: Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc., bei Dolmetschertätigkeit: Dauer, Ort, Art etc.).
Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur erfolgreichen Erfüllung des Dolmetscherauftrages / Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Dolmetscher/Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe, Präsentationen, Vorträge etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Dolmetschers/Übersetzers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.
(5) Wenn der Dolmetschereinsatz aufgenommen oder später transkribiert und weiter verwendet wird, behält der Dolmetscher das Rech der Einsichtnahme und Korrektur.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
(4) Gilt die Leistung des Dolmetschers als unzufriedenstellend, hat der Auftraggeber das Recht die Aufnahme, das Protokoll oder die Transkription zu korrigieren.
5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind.
Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Der Dolmetscher haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Verkehrsunfälle, technische Störungen oder Höhere Gewalt verursacht worden sind. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Dolmetscher/Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
6. Berufsgeheimnis
Der Dolmetscher/Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
Der Dolmetscher ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte bei der Vorbereitung zum Auftrag heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Dolmetscher/Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8. Vergütung
(1) Die Rechnungen sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Alle Preise verstehen sich netto, ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.
(3) Der Dolmetscher/Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Dolmetscher/Übersetzer kann bei umfangreichen Aufträgen einen angemessenen Vorschuss verlangen.
Der Dolmetscher/Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Im Falle der Übersetzung unterschreitet sie die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und – Entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
Für Dolmetscheraufträge gelten Richtlinien von AIIC oder vom Sprachdienst des Auswärtigen Amtes.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
(3) Die Verdolmetschung darf nur mit Zustimmung des Dolmetschers aufgenommen und weiter verwendet werden.
(4) Der Dolmetscher behält das Recht vor, die Transkriptionen der Verdolmetschung nachzubessern.
10. Rücktrittrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
Jeder Dolmetscherauftrag kann mindestens 10 Tagen vor dem Einsatztermin ohne zusätzlicher Kosten abgesagt werden. Kommt der Dolmetschereinsatz aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zustande, so werden bis zu einer Woche vom Einsatz 25% des vereinbarten Honorars, und bis zu drei Tagen 50% vergütet.
Kommt der Einsatz aus Gründen, die der Dolmetscher selbst zu vertreten hat, nicht zustande, stellt er dem Auftraggeber bis spätestens 1 Tag vor Einsatzbeginn einen gleichwertigen Ersatzdolmetscher (welche den Auftrag zu den gleichen Konditionen ausführen) und arbeitet diesen in den Auftrag ein.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist Stuttgart.
(3) Gerichtsstand ist Stuttgart. Prozessgericht ist Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Stand: September 2016

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