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AMTLICHE ÜBERSETZUNG VON URKUNDEN

BEEIDIGTER ÜBERSETZER FÜR RUSSISCH UND UKRAINISCH

ÜBERSETZUNG NACH ISO-9  

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG 

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Der Begriff der beglaubigten Übersetzung sowie die Art deren Erstellung unterscheiden sich in verschiedenen Ländern. So z.B. werden beglaubigte Übersetzungen in Russland, Ukraine und anderen GUS-Ländern als notariell beglaubigte Übersetzungen bezeichnet. Diese werden von einem ausgebildeten Übersetzer erstellt und von einem Notar beurkundet. Dabei liegt die Aufgabe der Prüfung der Kompetenzen des jeweiligen Urkundenübersetzers beim Notar. Dem Notar werden in d.R. die Zeugnisse über die Qualifikationen des Übersetzers vorgelegt. Anhand der vorgelegten Nachweise kann der Notar zum Beschluss kommen, dass dieser Übersetzer fachlich für Übersetzung qualifiziert ist und die Beurkundung der Übersetzung offiziell vornehmen. Dabei steht im Notarvermerk der Beurkundung der beglaubigten Übersetzung, dass die Unterschrift des Übersetzers für die Fremdsprache (z.B. Russisch Deutsch Übersetzer) öffentlich beglaubigt wird. Somit kann jeder diplomierter Übersetzer – welcher ein Hochschuldiplom mit der Verleihung der Qualifikation des Übersetzers hat (z.B. Übersetzer Russisch Deutsch), ganz legal die Übersetzungen erstellen und diese mit Hilfe eines Notars beglaubigen lassen. Solche notariell beglaubigte Übersetzungen werden in Russland, Ukraine und anderen GUS-Ländern amtlich anerkannt.

Falls eine beglaubigte Übersetzung aus einer der Fremdsprache ins Deutsche für die Vorlage bei deutschen Ämtern und Behörden – wie z.B. Standesamt, Gericht, Finanzamt, Jugendamt usw. – benötigt wird, so muss diese von einem in Deutschland gerichtlich vereidigten (beeidigten oder auch ermächtigten) Urkundenübersetzer erstellt sein. Bei der Übersetzung der Namen aus der Fremdsprache, die sich nicht auf dem lateinischen Alphabet basiert, müssen die einzelnen Zeichen der Schrift (z.B. Kyrillisch, Georgisch) ins Deutsch nach ISO-Normen transliteriert werden. Nur solche amtliche Übersetzungen werden in Deutschland anerkannt. Dabei spielt seit dem Dezember 2008 auch keine Rolle beim welchem deutschen Gericht und im welchen Bundesland der jeweilige Urkundenübersetzer vereidigt wurde.

Werden die in Deutschland erstellten amtlichen Übersetzungen in Russland, Ukraine und anderen GUS-Ländern amtlich anerkannt?  

Falls Sie die beglaubigten Übersetzungen in diesen Ländern vor Ort einreichen müssen, empfiehlt sich, die deutschen Urkunden im Land übersetzen zu lassen, wo die beglaubigten Übersetzungen vorgelegt müssen. Die vom deutschen vereidigten Urkundenübersetzer erstellten beglaubigten Übersetzungen werden erst nach der Legalisierung der Übersetzung mit einer Apostille offiziell anerkannt. Die Apostille für die Übersetzung wird durch das deutsche für den Urkundenübersetzer zuständige Gericht (wo der Übersetzer vereidigt wurde) erstellt.

Werden die im Ausland erstellten beglaubigten Übersetzungen in Deutschland amtlich anerkannt?  

Leider nein. Für die Vorlage der Übersetzungen der Fremdsprachdokumente bei deutschen Ämtern und Behörden – wie z.B. Standesamt, Gericht, Finanzamt, Jugendamt usw. – müssen die Übersetzungen von einem gerichtlich vereidigten (beeidigten oder auch ermächtigten) Urkundenübersetzer erstellt sein. Mit anderen Worten sind die in Russland, Ukraine und anderen GUS-Ländern erstellten notariell beglaubigten Übersetzungen in Deutschland sowie formell (andere Art der Erstellung) als auch inhaltlich (fehlende Transliteration nach ISO-Norm) nicht gültig.

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