ANERKENNUNG RUSSISCHER UND UKRAINISCHER ZEUGNISSE
Für die Anerkennung russischer und ukrainischer Zeugnisse in Deutschland, für die Feststellung der Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses bzw. für die Bewerbung um eine Zulassung bei einer der Hochschulen bzw. Bildungseinrichtungen Deutschlands sind die „amtlichen“ beglaubigten Übersetzungen der Schul- und Ausbildungszeugnisse ins Deutsch notwendig. Auf der Homepage vom uni-assist e.V. werden die beglaubigten Übersetzung unter „Standards“ auch als „vereidigte Übersetzung“ gekennzeichnet. In d.R. werden die beglaubigten Kopien der Zeugnisse zusammen mit den beglaubigten Übersetzungen angefordert. Die Beglaubigung der Kopien der russischen Zeugnisse oder ukrainischer Zeugnisse kann man im Bürgerbüro günstig machen lassen. Die beglaubigte Übersetzung für die Feststellung der Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses von russischen bzw. ukrainischen Urkunden wird vom vereidigten Übersetzer erstellt. In den amtlichen Übersetzungen von Zeugnissen werden die Bezeichnungen der Fächer und der Bildungseinrichtungen direkt aus der Datenbank der Kultusministerkonferenz anabin verwendet.
Da wir aus mehrjährigen Erfahrung wissen, dass für die Bewerbungszwecke in der Regel mehrere Pakete der Übersetzungen benötigt werden, können Sie bei Ihrer Anfrage des Angebots gleich Mehrausfertigungen der Übersetzungen anfragen und diese zu günstigen Preisen mitbestellen!