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BEEIDIGTER ÜBERSETZER RUSSISCH-DEUTSCH

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

RUSSISCH-DEUTSCH-UKRAINISCH

BEEIDIGTER ÜBERSETZER RUSSISCH DEUTSCH 

Beeidigter Übersetzer: beglaubigte Übersetzungen werden ausschließlich von gerichtlich beeidigten oder vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzern erstellt. Über diese Berufsgruppe gibt es im Internet reichlichen Informationen, die man mit beliebiger Suchmaschine problemlos bekommen kann.

Die im Ausland (Russland, Ukraine, Belarus und weitere GUS-Länder) erstellten und notariell beglaubigten Übersetzungen sind leider in Deutschland nicht rechtskräftig. Daher wird an dieser Stelle abgeraten, im Ausland notariell beglaubigte Übersetzungen von Unterlagen zu erstellen, da diese im Sinne der deutschen Rechtsnormen keine „beglaubigten Übersetzungen“ sind.

Falls die beglaubigte Übersetzung Deutsch-Russisch bzw. Deutsch-Ukrainisch benötigt wird, muss zuerst die Frage gestellt werden, wo diese Übersetzungen vorgelegt werden? Falls die Vorlage in auswärtigen Vertretungen des jeweiligen Landes in Deutschland (Konsulate / Botschaften) stattfinden soll, so wäre der gerichtlich beeidigte oder vereidigte bzw. ermächtigte Urkundenübersetzer dafür zuständig. Falls, aber, die beglaubigte Übersetzung für die Vorlage im Ausland (Russland, Ukraine, Belarus und weitere GUS-Länder) erstellt werden soll, so empfehlen wir, die beglaubigte Übersetzung vor Ort, im Land der Vorlage gemäß der geltenden Gesetzgebung des jeweiligen Landes erstellen zu lassen. 

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